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Nun ist es soweit - der erste Schritt wurde vollbracht. Steviolgylkoside sind jetzt
teilweise innerhalb der EU als Zusatz in Lebensmitteln erlaubt
.

 Wir führen hier natuerlich hauptsächlich Produkte rund um die Pflanze Stevia (auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt ist
eine Pflanzenart aus der Gattung der  Stevien in der Familie der Korbblüter. Die Pflanze wird
schon seit Jahrhunderten wegen ihrer starken Süßkraft als  Süßstoff verwendet, ist aber in der
EU nur teilweise als  Lebensmittelzusatz zugelassen.
Weiterhin führen wir eine große Anzahl von Bio Produkten, z.B. Sonnentor  und viele weitere.

Unsere Vorteile: große Auswahl an Bio-Artikeln, günstige Versandkosten, tolle Rabatte und eigenes Bonussystem !

Ab sofort - Empfehlen Sie uns weiter und verdienen damit Geldhttp://Stevia-Laden.bioaffiliate.de 

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Versandkosten innerhalb Deutschlands nur 3,45 Euro !
Neu: Ab 40 Euro Versandkostenfrei ! (innerhalb Deutschlands)

Wichtiger Hinweis:
Ab dem 3.12.2011 sind Steviolglykoside in zum Teil als Lebensmittelzusatz erlaubt.
Stevia-Blätter, Stevia Instant und viele weitere Produkte sind leider weiterhin "kein" Lebensmittel da derren
Steviolyglykosid-Anteil unter 95% liegt.


Händler gehen bitte auf die Seite:  http://www.Stevia-Grosshandel.de

 

 

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